Die Gedanken sind frei – vorausgesetzt, man behält sie für sich
Ein Kleidungsstück beschäftigt die Stuttgarter Justiz
Weil er mit einem T-Shirt angeblich “absolut den Holocaust geleugnet” haben soll, ist der Stuttgarter NPD-Aktivist Ronnie Hellriegel am 21. Oktober vom Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden.
Ihm wurde zur Last gelegt, auf dem “Anna-Scheuffele-Fest” in Stuttgart-Kaltental ein entsprechendes T-Shirt mit einem Spruch getragen zu haben, der in satirisch überspitzter Art und Weise auf die hierzulande geltenden Meinungszensur in Bezug auf bestimmte historische Ereignisse aufmerksam machte. Das Hemd trug den Aufdruck: “Kritik an der Regierung: 100 Euro; Kritik am Zentralrat: 1000 Euro; Holokau§tleugnung: Unbezahlbar”, während auf der Rückseite der Spruch “Die Gedanken sind frei!” zu lesen war.
Eine jüdische Besucherin des Festes sah sich durch dieses T-Shirt provoziert und verletzt und empörte sich so sehr darüber, “dass jemand zu diesem Thema freie Gedanken fordert”, dass sie beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart Anzeige wegen Volksverhetzung, strafbar gemäß §130 Strafgesetzbuch, erstattete.
Ronnie Hellriegel erhielt kurze Zeit später tatsächlich einen entsprechenden Strafbefehl über 450 Euro, weil sein T-Shirt angeblich die Kriterien des §130 erfülle. Da er sich jedoch keinerlei Schuld bewusst war, legte er dagegen Widerspruch ein. Dies wiederum hatte die bereits erwähnte Gerichtsverhandlung zur Folge, in der sich die vorsitzende Richterin Böckeler zunächst erbost zeigte, dass Hellriegel die “Frechheit” besessen hatte, ihren Strafbefehl, den sie als “Friedensangebot” bezeichnete, abzulehnen.
Hellriegel verweigerte im Zuge des Prozesses die Aussage, stritt aber nicht ab, auf dem genannten Fest das inkriminierte T-Shirt getragen, und es nach Aufforderung sogar noch persönlich bei der Polizei zur rechtlichen Überprüfung abgegeben zu haben.
Nach einer Verhandlungsdauer von etwa 25 Minuten forderte die Staatsanwältin eine Erhöhung der Geldstrafe auf 1600 Euro, wohingegen die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Richterin Böckeler folgte jedoch weder dem einen noch dem anderen Plädoyer. Vielmehr verhängte sie gegen Hellriegel eine Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro, verteilt auf 60 Tagessätze. Als Grund für dieses Urteil hob sie den Umstand hervor, dass Hellriegel von seinem Aussageverweigerungsrecht gebraucht gemacht habe. Außerdem habe er nach ihrer Ansicht mit dem Tragen des T-Shirts am fraglichen Tag “absolut den Holocaust geleugnet”. Denn, so die Interpretation der Richterin, der Spruch würde “Leute dazu hinreißen”, 100 Euro zu geben, wenn man die Regierung kritisiere, 1000 Euro, wenn man Kritik am Zentralrat der Juden äußern würde, und “unvorstellbare Mengen”, wenn man die historisch belegte Tatsache des Holocausts bestreite. Man könnte meinen, die deutschen Gerichte hätten nichts Wichtigeres zu tun, als sich um derartige Lapalien zu kümmern.
Die höchst eigenwillige Interpretation der Richterin soll jedoch noch nicht das Ende dieses juristischen Possenspiels sein, in dessen Mittelpunkt ein Stück Stoff steht: Ronnie Hellriegel hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Man darf gespannt sein, was dabei heraus kommt.
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